Katzenbetreuung Wien

AGB

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1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Art der Betreuung von Katzen und Kleintieren, die von Katzenbetreuung.at angeboten wird. Änderungen bedürfen der Schriftform. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Während der Betreuung bleibt der Katzenhalter und Kleintierhalter Eigentümer der Katze oder der Kleintiere. Für etwaige Schäden, die die Katze oder die Kleintiere während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Katzenbetreuung.at keine Haftung, sondern ausschließlich der Katzenhalter oder Kleintierhalter. Selbiges gilt für Sachschäden, oder Schäden die die Katze oder das Kleintier an Dritten (Hund/Mensch) anrichten könnte.

2. Betreuung

2.1 Anmeldung

Vor der ersten Buchung ist ein Vorgespräch zu vereinbaren und unser Infoblatt vollständig auszufüllen. Ohne eine vollständig ausgefülltes Katzenbetreuungs oder Kleintierbetreuungs – Infoblatt sind keine Leistungen möglich. Die detaillierten Angaben zur Katze und zu den Kleintieren sind Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Weitere Einzelheiten können telefonisch und bei der Übergabe der Katze oder Kleintiere durch den Katzenbesitzer oder Kleintierbesitzer besprochen werden. Die Angaben auf dem Katzenbetreuungs oder Kleintierbetreuungs – Infoblatt müssen wahrheitsgetreu sein. Die Firma Katzenbetreuung.at behält sich das Recht vor, im Falle eines vom Kunden nicht ordnungs und wahrheitsgemäß unterfertigtem, des von der Firma Katzenbetreuung.at erstelltem Infoblatts den Betreuungsauftrag nicht anzunehmen oder bei einer laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen.

2.2. Voraussetzungen

Ein Vorgespräch mit uns ist immer Voraussetzung für eine Betreuung !

2.3. Betreuung

Tagesbetreuungen werden unverbindlich nach Absprache vereinbart. Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer zeitgerecht vor der Betreuungszeit. Für den Fall, dass der Katzenhalter sich nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit bei uns meldet, ist Katzenbetreuung.at berechtigt, die Katze anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Katzenhalter.

2.4 Aufsicht

Katzenbetreuung.at versichert, die Katzen artgerecht- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Des weiteren wird versichert, dass mit den Katzen sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Katzen aufgepasst wird.

Der Katzenhalter entscheidet, ob seine Katze frei laufen darf oder nicht.

Sollte eine Katze wider erwarten weglaufen, dann haftet Katzenbetreuung.at nicht für etwaige Schäden an der Katze oder an Dritten. Katzenbetreuung.at versichert alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.

3. Gesundheit

Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze keine ansteckenden Krankheiten hat. Über etwaige Krankheiten muss Katzenbetreuung.at wahrheitsgemäß informiert werden.

3.1 Vorsorge

Der Katzenhalter verpflichtet sich beim ersten Treffen den Impfausweis vorzulegen. Die Katze muss die regulären Impfungen erhalten haben.

Da sich manche Tiere viel im Freien aufhalten, wird empfohlen, dass die Katze mit einem entsprechenden Präparat (z.B. Frontline) gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. Sollte die Katze während der Betreuungszeit mit einem Präparat behandelt werden müssen (z.B. bei starkem Flohbefall), dann wird dies dem Katzenhalter in Rechnung gestellt.

3.2 Tierärztliche Kosten

Sollte Katzenbetreuung.at während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Katzenhalter bereits schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung im Auftrag des Eigentümers zu tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Katzenbesitzer. Der Katzenhalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Katzenbetreuung.at auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Katzenhalter handeln.

4. Zahlung

4.1 Betreuung

Die Betreuung wird vorab in Bar oder per Überweisung IM VORHINEIN bezahlt.

4.2 Zahlungsverzug

Pro Mahnung werden Ihnen 5€ Bearbeitungsgebühr sowie Versäumniszinsen in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig!

5 Tage nach Zahlungsziel erstellt Katzenbetreuung.at die 1. Mahnung.
Nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang folgt die 2. Mahnung, danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Ab der 3. Mahnung werden die Anwalts- und Gerichtskosten zur Zahlungsforderung / -eintreibung, dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig.

Vorstellungstermine und Erstgespräche sind mindestens 24 Stunden vor Beginn, telefonisch und persönlich bei Herrn Horst Stieglecker abzusagen. Wird ein Vorstellungstermin und Erstgespräch nicht rechtzeitig und persönlich telefonisch abgesagt, so werden € 60.- berechnet.

Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit / Verschulden !

 

WIR FREUEN UNS SIE ALS UNSEREN KUNDEN BEI KATZENBETREUUNG.AT BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN!

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Katzenbetreuung & Hundebetreuung
Horst STIEGLECKER 1210 Wien, Leopoldauerplatz 25 Tel: 0699 / 11 98 59 66
www.KATZENBETREUUNG.at | www.HUNDEBETREUUNG.at